Versicherungsschutz, der im Ernstfall wirklich zahlt.
Betriebshaftpflicht, Inhalt, Gebäude und Firmenrechtsschutz für Ihren Betrieb – dazu Betriebsausfall- und Unfallversicherung für Sie als Inhaber. Alles mit Sonderkonditionen, die wir gezielt für das Malerhandwerk ausgehandelt haben.
- Persönlicher Berater statt Hotline
- Unabhängig von Versicherern, spezialisiert aufs Malerhandwerk
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Vier Bausteine, ein Konzept
Wählen Sie einen Baustein – Sie sehen die Sonderklauseln, die wir dafür ausgehandelt haben, und was sie im Schadenfall konkret bedeuten.
Betriebshaftpflicht
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Im Malerhandwerk entscheidet, was bei Tätigkeitsschäden, Subunternehmern und gemieteten Geräten in den Bedingungen steht – dafür haben wir sechs Sonderklauseln ausgehandelt.
1Vollständigkeit der Betriebsbeschreibung
Wird anlässlich eines Schadenfalls festgestellt, dass die Betriebsbeschreibung fehlerhaft oder unvollständig ist oder mitzuversichernde Unternehmen nicht benannt wurden, ist eine rückwirkende Berichtigung möglich – sofern etwa kein relevanter Beitragsunterschied besteht und es sich nur um einen geringen Anteil der Gesamttätigkeit handelt.
Ein Malerbetrieb übernimmt gelegentlich kleinere Trockenbauarbeiten, die nie im Vertrag benannt wurden. Nach einem Schaden durch eine unsachgemäß montierte Gipskartonplatte entsteht Streit über die Deckung. Dank der Klausel wird der Schutz dennoch gewährt: Die Arbeiten machten nur einen kleinen Teil des Umsatzes aus.
2Besserstellungsklausel
Entsteht im neuen Vertrag eine Leistungslücke und hätten Sie denselben Schaden nach Ihrem Vorvertrag besser oder überhaupt ersetzt bekommen, wird nach den für Sie günstigeren Altbedingungen reguliert.
Nach der Sanierung einer Souterrainwohnung wird auf noch feuchte Wände eine stark diffusionshemmende Beschichtung aufgebracht. Es entsteht großflächiger Schimmel. Der neue Vertrag schließt Schimmelschäden aus, der alte hatte sie mitversichert – reguliert wird nach den alten Bedingungen.
3Update-Garantie
Werden die Bedingungen zu Ihrem Vorteil geändert, gelten die neuen Bedingungen automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag – soweit Sie einer etwaigen Beitragserhöhung nicht widersprechen.
Beim Reinigen eines gemieteten Airless-Spritzgeräts wird ein ungeeignetes Reinigungsmittel verwendet, Pumpe und Dichtungen werden beschädigt. Bei Vertragsabschluss waren gemietete Arbeitsgeräte noch nicht versichert – zwei Jahre später schon, und durch die Update-Garantie gilt das rückwirkend auch hier.
4Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Bereits ab Antragstellung – und noch vor dem offiziellen Versicherungsbeginn – springt der neue Versicherer mit den besseren Bedingungen ein, wenn der Vorversicherer nicht oder nur eingeschränkt leistet. Diese Regelung gilt meist bis zu 15 Monate ab Antragstellung.
Der neue Vertrag kann wegen der Kündigungsfrist erst in sechs Monaten beginnen. Beim Umsetzen einer gemieteten Hubarbeitsbühne stößt ein Mitarbeiter gegen einen Gebäudeteil, die Bühne wird erheblich beschädigt. Im Altvertrag ausgeschlossen – der neue Versicherer übernimmt dennoch bereits jetzt.
5Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
Verletzungen vertraglicher Obliegenheiten können sonst zu massiven Leistungskürzungen bis hin zur vollständigen Leistungsfreiheit führen. In unseren Verträgen verzichtet der Versicherer vollständig auf diese Kürzung – Sie erhalten die volle Entschädigung.
Der Inhaber entfernt Lackreste mit einem Heißluftgerät, legt es während einer Unterbrechung neben Kartonagen und verlässt die Werkstatt. Es entsteht ein Brand, der auf Farben, Werkzeuge und Betriebseinrichtung übergreift. Der Versicherer wertet das als grob fahrlässig – vereinbart ist jedoch der Verzicht auf eine Kürzung.
6Regressverzicht
Verursacht ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit einen Haftpflichtschaden, verzichtet der Versicherer auf Wunsch darauf, die Entschädigung beim Verursacher zurückzuholen – sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Ein Mitarbeiter legt nach Feierabend lösemittelgetränkte Reinigungstücher in einen offenen Behälter neben einem Heizgerät. Nachts entsteht ein Brand, der auf das Farbenlager übergreift. Durch den Regressverzicht nimmt der Versicherer den Mitarbeiter nicht in Anspruch.
Inhaltsversicherung
Betriebseinrichtung, Spritzgeräte, Werkzeug, Leitern sowie Farben und Materialien – im Betrieb, im Lager und unterwegs. Entscheidend sind hier die Verzichtsklauseln: Sie verhindern, dass der Versicherer im Schadenfall kürzt.
1Unterversicherungsverzicht
Nachts brennt es in der Werkstatt: Farbspritzgeräte, Schleifmaschinen, Werkzeug, Leitern und eingelagerte Materialien werden zerstört. Versichert waren 200.000 €, der tatsächliche Neuwert liegt inzwischen bei 300.000 € – der Betrieb ist also nur zu zwei Dritteln versichert.
Ohne besondere Vereinbarung dürfte der Versicherer im selben Verhältnis kürzen, auf lediglich 40.000 €. Durch den vereinbarten Unterversicherungsverzicht entfällt diese Kürzung.
2Verzicht bei Obliegenheitsverletzung
Nach einem langen Arbeitstag bleibt ein rückwärtiges Fenster der Werkstatt geöffnet, obwohl die Bedingungen das Verschließen vorschreiben. Nachts steigen Einbrecher genau dort ein und entwenden Geräte im Wert von rund 12.000 €.
Der Versicherer wertet das als grob fahrlässige Verletzung einer Sicherheitsobliegenheit und könnte nach § 28 Abs. 2 VVG kürzen. Vereinbart ist jedoch der Verzicht – reguliert wird ohne Abzug.
3Verzicht bei Gefahrerhöhung
Für mehrere größere Aufträge wird der Vorrat an lösemittelhaltigen Lacken und Reinigungsmitteln erheblich erhöht, ohne dies dem Versicherer zu melden. Ein elektrischer Defekt an einem Ladegerät löst nachts einen Brand aus, der sich durch die erhöhte Brandlast besonders schnell ausbreitet.
Die erhöhte Lagerung kann eine Gefahrerhöhung darstellen; wird sie grob fahrlässig nicht angezeigt, darf der Versicherer kürzen. Durch den vereinbarten Verzicht wird der Schaden deshalb nicht gekürzt.
4Verzicht auf die 40-%-Zeitwertklausel
Bei einem Werkstattbrand werden mehrere ältere Airless-Spritzgeräte, Schleifmaschinen und Absauganlagen zerstört. Die Geräte waren acht bis zehn Jahre alt, regelmäßig gewartet und täglich im Einsatz – ihr Zeitwert lag jedoch unter 40 % des Neuwerts.
Üblicherweise würde nur der niedrigere Zeitwert ersetzt. Durch den Verzicht auf diese Klausel erfolgt die Entschädigung weiterhin auf Neuwertbasis – für vergleichbare neue Geräte rund 45.000 €.
Auch bestehende Inhaltsversicherungen können wir übernehmen – günstigerer Beitrag bei besseren Bedingungen, nach demselben Modell wie bei der Betriebshaftpflicht.
Gewerbliche Gebäudeversicherung
Werkstatt, Halle und Lager. Die Sonderklauseln gelten hier gemeinsam mit der Inhaltsversicherung – gerade bei Frost- und Wasserschäden entscheidet der Verzicht auf Kürzungen über die Höhe der Entschädigung.
1Verzicht bei Sicherheitsvorschriften
Über die Weihnachtsfeiertage bleibt die Werkstatt zwei Wochen geschlossen. Um Heizkosten zu sparen, wird die Heizung stark heruntergeregelt; die vorgeschriebene Kontrolle findet während der Betriebsferien nicht statt. In einer Frostperiode friert eine Wasserleitung ein und platzt – das Wasser bleibt tagelang unbemerkt und beschädigt Geräte, Materialien und Betriebseinrichtung.
Da die vorgeschriebene Beheizung und Kontrolle nicht eingehalten wurde und dies für den Schaden ursächlich war, könnte der Versicherer nach § 28 VVG kürzen. Durch den vereinbarten Verzicht wird im vereinbarten Umfang reguliert.
Diese Verzichtsklauseln gelten ebenfalls
- Unterversicherungsverzicht
- Verzicht bei Obliegenheitsverletzung
- Verzicht bei Gefahrerhöhung
Firmenrechtsschutz
Im Malerhandwerk entsteht Streit meist erst nach Abschluss der Arbeiten: Der Kunde kürzt die Rechnung, bestreitet Zusatzarbeiten oder macht Mängel geltend. Zwei Bausteine decken das ab.
Neue Spritzanlage macht Probleme
Beim Kauf, Leasing oder der Reparatur betrieblicher Investitionsgüter entstehen schnell Streitigkeiten, die der normale Firmenrechtsschutz oft ausschließt. Kurz nach Inbetriebnahme einer neuen Airless-Spritzanlage treten wiederholt technische Probleme auf; der Händler lehnt Rücknahme und Nachbesserung ab und behauptet Bedienfehler. Die Rechtskosten der anwaltlichen Durchsetzung werden übernommen.
Auftraggeber verweigert die Zahlung
Bei der Fassadensanierung eines Mehrfamilienhauses zeigt sich, dass deutlich mehr Untergrund vorbereitet werden muss als kalkuliert. Nach Fertigstellung verweigert der Auftraggeber 15.000 € – die Mehrarbeiten seien im Angebot enthalten gewesen – und rügt zusätzlich die Ausführung. Anwalt und Sachverständiger sind gedeckt, bereits im außergerichtlichen Streit.
Bestehende Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherungen übernehmen wir für einen 10 % niedrigeren Beitrag – trotz besserer Bedingungen. Voraussetzung: in den letzten 3 Jahren nicht mehr als 1 Schaden. Alle Schadenbeispiele sind typische, frei gestaltete Praxisfälle aus dem Malerhandwerk.
Wenn Sie ausfallen, steht Ihr Betrieb nicht still
Ein Sturz auf der Baustelle oder eine schwere Erkrankung trifft den Betrieb doppelt. Zwei Bausteine fangen das auf.
Betriebsausfallversicherung
Versicherbar sind Inhaberinnen und Inhaber – als aktiv mitarbeitende Geschäftsführung auch in der GmbH.
Was passiert, wenn Sie ausfallen
Laufende Aufträge werden noch fertig, neue kommen nicht nach – die Einnahmen sinken über Monate. Schematisch, ohne Beträge.
Ab wann und wie lange geleistet wird
Kürzere Karenzzeit, früherer Schutz – bei etwas höherer Prämie.
Ein Malermeister zog sich eine Schultereckgelenkssprengung zu. Die OP führte zu einem längeren Ausfall – die fortlaufenden Kosten wurden übernommen.
Nach einem Krankenhausaufenthalt stand der Betrieb über Monate fast still. Entgangener Gewinn, Gehälter, Lagermiete und Fahrzeug-Leasingrate wurden vollständig übernommen.
Die Betriebsausfallversicherung ersetzt keine BU. Sie überbrückt die ersten Monate eines Ausfalls – schnell abschließbar und zu einem Bruchteil der Kosten, je versicherter Person.
Mitarbeitende sind über diesen Tarif nicht versicherbar – für sie gibt es die Krankentagegeldversicherung.
Unfallversicherung
Für Maler- und Lackiererbetriebe verzichten wir auf die sonst übliche Einteilung in Gefahrengruppen – ohne Gesundheitsfragen, ohne Abfrage bereits eingetretener Unfälle, dafür mit einer Gliedertaxe für handwerkliche Tätigkeiten.
| Körperteil | Andere Anbieter | Verbessert |
|---|---|---|
| Arm | 70 % | 80 % |
| Hand | 55 % | 75 % |
| Bein bis unterhalb des Knies | 50 % | 80 % |
| Fuß | 40 % | 70 % |
| Daumen | 20 % | 30 % |
| Zeigefinger | 10 % | 20 % |
| Anderer Finger | 5 % | 15 % |
| Auge | 50 % | 65 % |
Ebenfalls enthalten
- Erweiterter Unfallbegriff – auch Vergiftungen durch Farb- und Lösemitteldämpfe, Zeckenstiche sowie Zerrungen durch Eigenbewegung, etwa beim Heben schwerer Farbeimer.
- Reha-Management bis 150.000 € – Hilfsmittel, Wohnumfeldanpassung und berufliche Reha, dazu Haushaltshilfe bis 100 € pro Tag.
- Einmalzahlung bis 30.000 € bei Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen und weiteren Erkrankungen – auf Wunsch mitversicherbar.
- Vorläufiger Schutz bis 60 Tage kostenlos, Bergungskosten bis 100.000 € beitragsfrei, Personennachlass bis 15 % ab 4 Personen, kein Höchstaufnahmealter.
Progression: mehr Leistung bei schwerer Invalidität
Bis 25 % Invalidität zahlen alle Varianten gleich. Erst darüber zieht die Progression an – je höher, desto steiler.
Alle Werte in der Tabelle
| Invaliditätsgrad | Ohne | 225 % | 500 % |
|---|---|---|---|
| 25 % | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € |
| 30 % | 30.000 € | 35.000 € | 50.000 € |
| 50 % | 50.000 € | 75.000 € | 150.000 € |
| 60 % | 60.000 € | 105.000 € | 220.000 € |
| 70 % | 70.000 € | 135.000 € | 290.000 € |
| 80 % | 80.000 € | 165.000 € | 360.000 € |
| 90 % | 90.000 € | 195.000 € | 430.000 € |
| 100 % | 100.000 € | 225.000 € | 500.000 € |
Beispiel bei 100.000 € Versicherungssumme. Die tatsächliche Staffel hängt vom gewählten Tarif ab.
Woran Versicherungsschutz im Malerhandwerk oft scheitert
Keine Übersicht
Verträge bei mehreren Versicherern, über Jahre gewachsen. Was gedeckt ist, weiß niemand mehr.
Unerkannte Lücken
Bestimmte Schäden sind gar nicht versichert – das zeigt sich zu spät.
Falsch eingeschätzte Risiken
Werte gestiegen, Versicherungssummen nicht. Im Schadenfall wird anteilig gekürzt.
Kein klarer Ansprechpartner
Wer Werkstatt und Baustelle nicht kennt, stellt die falschen Fragen.
Wir prüfen, wofür Sie wirklich haften.
In vier Schritten zu einem Konzept, das zusammenpasst
Wir verstehen
Im Erstgespräch erfassen wir Tätigkeiten, Betriebsgröße und bestehende Verträge.
Wir prüfen
Wir gleichen Ihre Absicherung mit den tatsächlichen Risiken ab.
Konzept erhalten
Sie erhalten ein individuelles Konzept mit starken Bedingungen und attraktiven Prämien.
Wir begleiten
Wir bleiben Ansprechpartner, auch bei Veränderungen und im Schadenfall.
Ihre Fragen
Prüfen Sie auch bestehende Verträge?
Ja. Wir sehen uns Ihren gesamten Bestand an und zeigen, wo Doppelungen, Lücken oder veraltete Summen bestehen. Was passt, bleibt bestehen. Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung können wir zudem übernehmen – 10 % günstiger bei besseren Bedingungen.
Geht es nur darum, Beiträge zu senken?
Nein. Entscheidend ist, was die Bedingungen im Schadenfall hergeben – Tätigkeitsschäden, Subunternehmer, Verzichtsklauseln. Dass viele unserer Konzepte gleichzeitig günstiger sind, ist ein Nebeneffekt der ausgehandelten Sonderkonditionen.
Entsteht beim Wechsel eine Deckungslücke?
Nein. Die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung schließt den Übergang: Bereits ab Antragstellung greifen die besseren Bedingungen, wenn der Vorversicherer nicht oder nur eingeschränkt leistet – meist bis zu 15 Monate ab Antragstellung.
Betreuen Sie auch Schadenfälle?
Ja. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Versicherer bis zur Klärung – Fristen, Formulare und Rückfragen laufen über uns. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner, keine Hotline.
Was kostet die Beratung?
Die Prüfung Ihres Bestands ist kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten Klarheit darüber, wie gut Ihr Betrieb abgesichert ist – ohne Verpflichtung.
Lassen Sie uns Ihre Absicherung prüfen.
Unabhängig, unverbindlich und genau auf Ihren Malerbetrieb zugeschnitten. Keine Verpflichtung, keine Kosten – nur Klarheit darüber, wie gut Ihr Betrieb wirklich abgesichert ist.