Nur für Maler- und Lackiererbetriebe

Versicherungsschutz, der im Ernstfall wirklich zahlt.

Betriebshaftpflicht, Inhalt, Gebäude und Firmenrechtsschutz für Ihren Betrieb – dazu Betriebsausfall- und Unfallversicherung für Sie als Inhaber. Alles mit Sonderkonditionen, die wir gezielt für das Malerhandwerk ausgehandelt haben.

  • Persönlicher Berater statt Hotline
  • Unabhängig von Versicherern, spezialisiert aufs Malerhandwerk
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite
Kevin Colombo
Ihr Ansprechpartner bei infinno
Bestehende Betriebshaftpflicht10 % günstiger
Vertragsrechtsschutz je Jahrbis 500.000 €
Betriebsausfall je Betriebbis 432.000 €
Beitragsvorteil Unfallversicherungbis 50 %
Alle Angaben unverbindlich – maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
In Kooperation mit der
Für Ihren Betrieb

Vier Bausteine, ein Konzept

Wählen Sie einen Baustein – Sie sehen die Sonderklauseln, die wir dafür ausgehandelt haben, und was sie im Schadenfall konkret bedeuten.

Betriebshaftpflicht

Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Im Malerhandwerk entscheidet, was bei Tätigkeitsschäden, Subunternehmern und gemieteten Geräten in den Bedingungen steht – dafür haben wir sechs Sonderklauseln ausgehandelt.

10 %günstiger bei Übernahme Ihrer bestehenden Betriebshaftpflicht – trotz besserer Bedingungen
Keine KürzungVolle Entschädigung auch bei grober Fahrlässigkeit – statt Kürzung bis zur Leistungsfreiheit
1Vollständigkeit der Betriebsbeschreibung
Bedeutung

Wird anlässlich eines Schadenfalls festgestellt, dass die Betriebsbeschreibung fehlerhaft oder unvollständig ist oder mitzuversichernde Unternehmen nicht benannt wurden, ist eine rückwirkende Berichtigung möglich – sofern etwa kein relevanter Beitragsunterschied besteht und es sich nur um einen geringen Anteil der Gesamttätigkeit handelt.

Schadenbeispiel

Ein Malerbetrieb übernimmt gelegentlich kleinere Trockenbauarbeiten, die nie im Vertrag benannt wurden. Nach einem Schaden durch eine unsachgemäß montierte Gipskartonplatte entsteht Streit über die Deckung. Dank der Klausel wird der Schutz dennoch gewährt: Die Arbeiten machten nur einen kleinen Teil des Umsatzes aus.

2Besserstellungsklausel
Bedeutung

Entsteht im neuen Vertrag eine Leistungslücke und hätten Sie denselben Schaden nach Ihrem Vorvertrag besser oder überhaupt ersetzt bekommen, wird nach den für Sie günstigeren Altbedingungen reguliert.

Schadenbeispiel
Schaden35.000 €
Standardpolice 0 €
Mit unserer Klausel 35.000 €
Der neue Vertrag schließt Schimmelschäden aus – ohne die Besserstellungsklausel bliebe der Betrieb auf 35.000 € sitzen.

Nach der Sanierung einer Souterrainwohnung wird auf noch feuchte Wände eine stark diffusionshemmende Beschichtung aufgebracht. Es entsteht großflächiger Schimmel. Der neue Vertrag schließt Schimmelschäden aus, der alte hatte sie mitversichert – reguliert wird nach den alten Bedingungen.

3Update-Garantie
Bedeutung

Werden die Bedingungen zu Ihrem Vorteil geändert, gelten die neuen Bedingungen automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag – soweit Sie einer etwaigen Beitragserhöhung nicht widersprechen.

Schadenbeispiel
Schaden8.500 €
Tarif bei Abschluss 0 €
Mit unserer Klausel 8.500 €
Gemietete Arbeitsgeräte waren damals nicht versichert – ohne die Update-Garantie fehlten 8.500 €.

Beim Reinigen eines gemieteten Airless-Spritzgeräts wird ein ungeeignetes Reinigungsmittel verwendet, Pumpe und Dichtungen werden beschädigt. Bei Vertragsabschluss waren gemietete Arbeitsgeräte noch nicht versichert – zwei Jahre später schon, und durch die Update-Garantie gilt das rückwirkend auch hier.

4Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Bedeutung

Bereits ab Antragstellung – und noch vor dem offiziellen Versicherungsbeginn – springt der neue Versicherer mit den besseren Bedingungen ein, wenn der Vorversicherer nicht oder nur eingeschränkt leistet. Diese Regelung gilt meist bis zu 15 Monate ab Antragstellung.

Schadenbeispiel
Schaden85.000 €
Laufender Altvertrag 0 €
Mit unserer Klausel 85.000 €
Gemietete Arbeitsmaschinen sind im Altvertrag ausgeschlossen – ohne die Differenzdeckung fehlten 85.000 €.

Der neue Vertrag kann wegen der Kündigungsfrist erst in sechs Monaten beginnen. Beim Umsetzen einer gemieteten Hubarbeitsbühne stößt ein Mitarbeiter gegen einen Gebäudeteil, die Bühne wird erheblich beschädigt. Im Altvertrag ausgeschlossen – der neue Versicherer übernimmt dennoch bereits jetzt.

5Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
Bedeutung

Verletzungen vertraglicher Obliegenheiten können sonst zu massiven Leistungskürzungen bis hin zur vollständigen Leistungsfreiheit führen. In unseren Verträgen verzichtet der Versicherer vollständig auf diese Kürzung – Sie erhalten die volle Entschädigung.

Schadenbeispiel
Schaden90.000 €
Ohne den Verzicht gekürzt
Mit unserer Klausel 90.000 €
Der Versicherer wertet das Verhalten als grob fahrlässig und dürfte kürzen – bis hin zur vollständigen Leistungsfreiheit. Vereinbart ist der vollständige Verzicht auf jede Kürzung.

Der Inhaber entfernt Lackreste mit einem Heißluftgerät, legt es während einer Unterbrechung neben Kartonagen und verlässt die Werkstatt. Es entsteht ein Brand, der auf Farben, Werkzeuge und Betriebseinrichtung übergreift. Der Versicherer wertet das als grob fahrlässig – vereinbart ist jedoch der Verzicht auf eine Kürzung.

6Regressverzicht
Bedeutung

Verursacht ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit einen Haftpflichtschaden, verzichtet der Versicherer auf Wunsch darauf, die Entschädigung beim Verursacher zurückzuholen – sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Schadenbeispiel · rund 180.000 €

Ein Mitarbeiter legt nach Feierabend lösemittelgetränkte Reinigungstücher in einen offenen Behälter neben einem Heizgerät. Nachts entsteht ein Brand, der auf das Farbenlager übergreift. Durch den Regressverzicht nimmt der Versicherer den Mitarbeiter nicht in Anspruch.

Inhaltsversicherung

Betriebseinrichtung, Spritzgeräte, Werkzeug, Leitern sowie Farben und Materialien – im Betrieb, im Lager und unterwegs. Entscheidend sind hier die Verzichtsklauseln: Sie verhindern, dass der Versicherer im Schadenfall kürzt.

1Unterversicherungsverzicht
Schadenbeispiel
Schaden60.000 €
Ohne Vereinbarung 40.000 €
Mit unserer Klausel 60.000 €
Die Kürzung im Verhältnis der Unterversicherung würde 20.000 € kosten.

Nachts brennt es in der Werkstatt: Farbspritzgeräte, Schleifmaschinen, Werkzeug, Leitern und eingelagerte Materialien werden zerstört. Versichert waren 200.000 €, der tatsächliche Neuwert liegt inzwischen bei 300.000 € – der Betrieb ist also nur zu zwei Dritteln versichert.

Ohne besondere Vereinbarung dürfte der Versicherer im selben Verhältnis kürzen, auf lediglich 40.000 €. Durch den vereinbarten Unterversicherungsverzicht entfällt diese Kürzung.

2Verzicht bei Obliegenheitsverletzung
Schadenbeispiel
Schaden12.000 €
Ohne den Verzicht gekürzt
Mit unserer Klausel 12.000 €
Das offene Fenster gilt als grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung, § 28 Abs. 2 VVG erlaubt eine Kürzung. Vereinbart ist der Verzicht darauf.

Nach einem langen Arbeitstag bleibt ein rückwärtiges Fenster der Werkstatt geöffnet, obwohl die Bedingungen das Verschließen vorschreiben. Nachts steigen Einbrecher genau dort ein und entwenden Geräte im Wert von rund 12.000 €.

Der Versicherer wertet das als grob fahrlässige Verletzung einer Sicherheitsobliegenheit und könnte nach § 28 Abs. 2 VVG kürzen. Vereinbart ist jedoch der Verzicht – reguliert wird ohne Abzug.

3Verzicht bei Gefahrerhöhung
Schadenbeispiel
Schaden180.000 €
Ohne den Verzicht gekürzt
Mit unserer Klausel 180.000 €
Die nicht angezeigte Gefahrerhöhung erlaubt eine Kürzung. Vereinbart ist der Verzicht darauf.

Für mehrere größere Aufträge wird der Vorrat an lösemittelhaltigen Lacken und Reinigungsmitteln erheblich erhöht, ohne dies dem Versicherer zu melden. Ein elektrischer Defekt an einem Ladegerät löst nachts einen Brand aus, der sich durch die erhöhte Brandlast besonders schnell ausbreitet.

Die erhöhte Lagerung kann eine Gefahrerhöhung darstellen; wird sie grob fahrlässig nicht angezeigt, darf der Versicherer kürzen. Durch den vereinbarten Verzicht wird der Schaden deshalb nicht gekürzt.

4Verzicht auf die 40-%-Zeitwertklausel
Schadenbeispiel
Schaden45.000 €
Ersatz zum Zeitwert unter 40 %
Mit unserer Klausel 45.000 €
Ohne den Verzicht auf die Zeitwertklausel würde nur der Zeitwert ersetzt – deutlich weniger als der Neuwert.

Bei einem Werkstattbrand werden mehrere ältere Airless-Spritzgeräte, Schleifmaschinen und Absauganlagen zerstört. Die Geräte waren acht bis zehn Jahre alt, regelmäßig gewartet und täglich im Einsatz – ihr Zeitwert lag jedoch unter 40 % des Neuwerts.

Üblicherweise würde nur der niedrigere Zeitwert ersetzt. Durch den Verzicht auf diese Klausel erfolgt die Entschädigung weiterhin auf Neuwertbasis – für vergleichbare neue Geräte rund 45.000 €.

Auch bestehende Inhaltsversicherungen können wir übernehmen – günstigerer Beitrag bei besseren Bedingungen, nach demselben Modell wie bei der Betriebshaftpflicht.

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Werkstatt, Halle und Lager. Die Sonderklauseln gelten hier gemeinsam mit der Inhaltsversicherung – gerade bei Frost- und Wasserschäden entscheidet der Verzicht auf Kürzungen über die Höhe der Entschädigung.

1Verzicht bei Sicherheitsvorschriften
Schadenbeispiel
Schaden75.000 €
Ohne den Verzicht gekürzt
Mit unserer Klausel 75.000 €
Die verletzte Beheizungs- und Kontrollpflicht erlaubt eine Kürzung nach § 28 VVG. Vereinbart ist der Verzicht darauf.

Über die Weihnachtsfeiertage bleibt die Werkstatt zwei Wochen geschlossen. Um Heizkosten zu sparen, wird die Heizung stark heruntergeregelt; die vorgeschriebene Kontrolle findet während der Betriebsferien nicht statt. In einer Frostperiode friert eine Wasserleitung ein und platzt – das Wasser bleibt tagelang unbemerkt und beschädigt Geräte, Materialien und Betriebseinrichtung.

Da die vorgeschriebene Beheizung und Kontrolle nicht eingehalten wurde und dies für den Schaden ursächlich war, könnte der Versicherer nach § 28 VVG kürzen. Durch den vereinbarten Verzicht wird im vereinbarten Umfang reguliert.

Diese Verzichtsklauseln gelten ebenfalls

  • Unterversicherungsverzicht
  • Verzicht bei Obliegenheitsverletzung
  • Verzicht bei Gefahrerhöhung

Firmenrechtsschutz

Im Malerhandwerk entsteht Streit meist erst nach Abschluss der Arbeiten: Der Kunde kürzt die Rechnung, bestreitet Zusatzarbeiten oder macht Mängel geltend. Zwei Bausteine decken das ab.

Bis 20 %Beitragsvorteil gegenüber Standardtarifen, je nach Tarif und Selbstbeteiligung
10.000 €pro Jahr für Rechtsstreit um betriebliche Investitionsgüter
500.000 €pro Kalenderjahr im Vertragsrechtsschutz für Malerbetriebe
Gedeckt bis10.000 €
Rechtsschutz für Investitionsgüter

Neue Spritzanlage macht Probleme

Beim Kauf, Leasing oder der Reparatur betrieblicher Investitionsgüter entstehen schnell Streitigkeiten, die der normale Firmenrechtsschutz oft ausschließt. Kurz nach Inbetriebnahme einer neuen Airless-Spritzanlage treten wiederholt technische Probleme auf; der Händler lehnt Rücknahme und Nachbesserung ab und behauptet Bedienfehler. Die Rechtskosten der anwaltlichen Durchsetzung werden übernommen.

Streitwert15.000 €
Vertragsrechtsschutz

Auftraggeber verweigert die Zahlung

Bei der Fassadensanierung eines Mehrfamilienhauses zeigt sich, dass deutlich mehr Untergrund vorbereitet werden muss als kalkuliert. Nach Fertigstellung verweigert der Auftraggeber 15.000 € – die Mehrarbeiten seien im Angebot enthalten gewesen – und rügt zusätzlich die Ausführung. Anwalt und Sachverständiger sind gedeckt, bereits im außergerichtlichen Streit.

Bestehende Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherungen übernehmen wir für einen 10 % niedrigeren Beitrag – trotz besserer Bedingungen. Voraussetzung: in den letzten 3 Jahren nicht mehr als 1 Schaden. Alle Schadenbeispiele sind typische, frei gestaltete Praxisfälle aus dem Malerhandwerk.

Für Sie als Inhaber

Wenn Sie ausfallen, steht Ihr Betrieb nicht still

Ein Sturz auf der Baustelle oder eine schwere Erkrankung trifft den Betrieb doppelt. Zwei Bausteine fangen das auf.

Betriebsausfallversicherung

Versicherbar sind Inhaberinnen und Inhaber – als aktiv mitarbeitende Geschäftsführung auch in der GmbH.

Bis 432.000 €Jahreshöchstsumme je Betrieb, für bis zu 3 versicherte Personen
bis 24 MonateLeistungsdauer je Versicherungsfall – erweiterbar von 12 Monaten
Keine WartezeitVersicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn

Was passiert, wenn Sie ausfallen

Laufende Aufträge werden noch fertig, neue kommen nicht nach – die Einnahmen sinken über Monate. Schematisch, ohne Beträge.

Ihr Ausfall Kosten nicht mehr gedeckt Entgangener Gewinn + laufende Kosten Das fehlt Ihnen Betrieb läuft Arbeitsunfähigkeit – Miete, Löhne, Leasing und Energie laufen weiter Kosten laufen weiter
Einnahmen Laufende Kosten Versicherungsleistung
Krankheitoptional abwählbar
Unfall 
Quarantäneab 48 Stunden
Psychische Erkrankungenbis 120 Tage · Premium
Pandemienund Epidemien · Premium

Ab wann und wie lange geleistet wird

Tag 0 – Arbeitsunfähigkeit
Karenzzeit14 · 21 · 28 · 42 Tage
Leistung12 Monate im Standard Verlängerbar auf 18 oder 24 Monate

Kürzere Karenzzeit, früherer Schutz – bei etwas höherer Prämie.

Erstattet18.000 €
Sturz auf der Baustelle

Ein Malermeister zog sich eine Schultereckgelenkssprengung zu. Die OP führte zu einem längeren Ausfall – die fortlaufenden Kosten wurden übernommen.

Erstattet46.000 €
Schwere Erkrankung

Nach einem Krankenhausaufenthalt stand der Betrieb über Monate fast still. Entgangener Gewinn, Gehälter, Lagermiete und Fahrzeug-Leasingrate wurden vollständig übernommen.

Unterschied zur Berufsunfähigkeit
ab 250 € im Jahr

Die Betriebsausfallversicherung ersetzt keine BU. Sie überbrückt die ersten Monate eines Ausfalls – schnell abschließbar und zu einem Bruchteil der Kosten, je versicherter Person.

Mitarbeitende sind über diesen Tarif nicht versicherbar – für sie gibt es die Krankentagegeldversicherung.

Unfallversicherung

Für Maler- und Lackiererbetriebe verzichten wir auf die sonst übliche Einteilung in Gefahrengruppen – ohne Gesundheitsfragen, ohne Abfrage bereits eingetretener Unfälle, dafür mit einer Gliedertaxe für handwerkliche Tätigkeiten.

bis 50 %weniger Beitrag – weil wir auf die Einteilung in Gefahrengruppen verzichten
Keine Gesundheitsfragenauch keine Frage nach Vorschäden oder Vorversicherer
Bis 80 %Gliedertaxe für Arme und Beine statt 70 bzw. 50 %
KörperteilAndere AnbieterVerbessert
Arm70 %80 %
Hand55 %75 %
Bein bis unterhalb des Knies50 %80 %
Fuß40 %70 %
Daumen20 %30 %
Zeigefinger10 %20 %
Anderer Finger5 %15 %
Auge50 %65 %
Vergleich mit der Standard-Gliedertaxe nach AUB 2022. Gerade im Malerhandwerk zählen Verletzungen an Armen, Händen und Beinen zu den häufigsten Unfallfolgen.

Ebenfalls enthalten

  • Erweiterter Unfallbegriff – auch Vergiftungen durch Farb- und Lösemitteldämpfe, Zeckenstiche sowie Zerrungen durch Eigenbewegung, etwa beim Heben schwerer Farbeimer.
  • Reha-Management bis 150.000 € – Hilfsmittel, Wohnumfeldanpassung und berufliche Reha, dazu Haushaltshilfe bis 100 € pro Tag.
  • Einmalzahlung bis 30.000 € bei Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen und weiteren Erkrankungen – auf Wunsch mitversicherbar.
  • Vorläufiger Schutz bis 60 Tage kostenlos, Bergungskosten bis 100.000 € beitragsfrei, Personennachlass bis 15 % ab 4 Personen, kein Höchstaufnahmealter.

Progression: mehr Leistung bei schwerer Invalidität

Bis 25 % Invalidität zahlen alle Varianten gleich. Erst darüber zieht die Progression an – je höher, desto steiler.

0100200300400500 Tsd. € 100.000 €225.000 €500.000 € 25 %50 %75 %100 % Invaliditätsgrad
Ohne Progression 225 % Progression 500 % Progression
Alle Werte in der Tabelle
InvaliditätsgradOhne225 %500 %
25 %25.000 €25.000 €25.000 €
30 %30.000 €35.000 €50.000 €
50 %50.000 €75.000 €150.000 €
60 %60.000 €105.000 €220.000 €
70 %70.000 €135.000 €290.000 €
80 %80.000 €165.000 €360.000 €
90 %90.000 €195.000 €430.000 €
100 %100.000 €225.000 €500.000 €

Beispiel bei 100.000 € Versicherungssumme. Die tatsächliche Staffel hängt vom gewählten Tarif ab.

Typische Schwachstellen

Woran Versicherungsschutz im Malerhandwerk oft scheitert

Keine Übersicht

Verträge bei mehreren Versicherern, über Jahre gewachsen. Was gedeckt ist, weiß niemand mehr.

Unerkannte Lücken

Bestimmte Schäden sind gar nicht versichert – das zeigt sich zu spät.

Falsch eingeschätzte Risiken

Werte gestiegen, Versicherungssummen nicht. Im Schadenfall wird anteilig gekürzt.

Kein klarer Ansprechpartner

Wer Werkstatt und Baustelle nicht kennt, stellt die falschen Fragen.

Von der Baustelle zum passenden Schutz

Wir prüfen, wofür Sie wirklich haften.

Worum es gehtStandardpoliceMit infinno
Zuschnitt aufs Gewerk
StandardpoliceStandardpolice ohne Blick auf Ihr Gewerk
Mit infinnoAusgerichtet an Ihren tatsächlichen Tätigkeiten
Deckungssummen
StandardpolicePauschal geschätzt
Mit infinnoAn realen Baustellen- und Auftragsgrößen geprüft
Subunternehmer
StandardpoliceOft nicht mitversichert
Mit infinnoFremdfirmen gezielt mitversichert
Pflege des Vertrags
StandardpoliceEinmal abgeschlossen, dann unverändert
Mit infinnoEinmal im Jahr gemeinsamer Check aller Werte
Im Schadenfall
StandardpoliceAuf sich allein gestellt
Mit infinnoWir übernehmen die Abstimmung bis zur Klärung
Ihr Grundkonzept erhalten

In vier Schritten zu einem Konzept, das zusammenpasst

1

Wir verstehen

Im Erstgespräch erfassen wir Tätigkeiten, Betriebsgröße und bestehende Verträge.

2

Wir prüfen

Wir gleichen Ihre Absicherung mit den tatsächlichen Risiken ab.

3

Konzept erhalten

Sie erhalten ein individuelles Konzept mit starken Bedingungen und attraktiven Prämien.

4

Wir begleiten

Wir bleiben Ansprechpartner, auch bei Veränderungen und im Schadenfall.

FAQ

Ihre Fragen

Prüfen Sie auch bestehende Verträge?

Ja. Wir sehen uns Ihren gesamten Bestand an und zeigen, wo Doppelungen, Lücken oder veraltete Summen bestehen. Was passt, bleibt bestehen. Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung können wir zudem übernehmen – 10 % günstiger bei besseren Bedingungen.

Geht es nur darum, Beiträge zu senken?

Nein. Entscheidend ist, was die Bedingungen im Schadenfall hergeben – Tätigkeitsschäden, Subunternehmer, Verzichtsklauseln. Dass viele unserer Konzepte gleichzeitig günstiger sind, ist ein Nebeneffekt der ausgehandelten Sonderkonditionen.

Entsteht beim Wechsel eine Deckungslücke?

Nein. Die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung schließt den Übergang: Bereits ab Antragstellung greifen die besseren Bedingungen, wenn der Vorversicherer nicht oder nur eingeschränkt leistet – meist bis zu 15 Monate ab Antragstellung.

Betreuen Sie auch Schadenfälle?

Ja. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Versicherer bis zur Klärung – Fristen, Formulare und Rückfragen laufen über uns. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner, keine Hotline.

Was kostet die Beratung?

Die Prüfung Ihres Bestands ist kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten Klarheit darüber, wie gut Ihr Betrieb abgesichert ist – ohne Verpflichtung.

Kevin Colombo
Ihr Ansprechpartner bei infinno

Lassen Sie uns Ihre Absicherung prüfen.

Unabhängig, unverbindlich und genau auf Ihren Malerbetrieb zugeschnitten. Keine Verpflichtung, keine Kosten – nur Klarheit darüber, wie gut Ihr Betrieb wirklich abgesichert ist.